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Christoph M. Tegel

Rechtsanwalt seit 1996
Notar seit 2011
Mediator seit 2015
Partner

Sprachen: Deutsch, Englisch

  • Immobilientransaktionen
  • Immobilienrecht
  • Gewerberaummietrecht
  • Investmentrecht
  • Notarielle Tätigkeit

Christoph M. Tegel berät regelmäßig bei Immobilientransaktionen. Herr Tegel ist dabei sowohl mit der Beratung der Verkäufer- als auch der Käuferseite vertraut. Seine Tätigkeit umfasst die gesamte Transaktion von der rechtlichen Due Diligence über den Entwurf und die Verhandlung des Kaufvertrages (in deutscher oder englischer Sprache, als Asset Deal oder als Share Deal, für Bestandsimmobilien ebenso wie für Projektentwicklungen, für Einzelobjekte und Portfolien) bis zur Verfolgung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen.

Herr Tegel berät und vertritt ständig Vermieter und Mieter im Zusammenhang mit allen mietrechtlichen Fragen. Dies umfasst sowohl den Entwurf und die Verhandlung der Mietverträge als auch die Vertretung von Mandanteninteressen vor Gericht und in außergerichtlichen Auseinandersetzungen.

Herr Tegel ist seit dem Jahr 2011 ebenfalls als Notar zugelassen und mit einem Schwerpunkt auf allen immobilienrechtlichen Fragen des Notariats tätig. Seine Tätigkeit umfasst sowohl den Entwurf, die Beurkundung und Abwicklung von komplexen Grundstückskaufverträgen und Erbbaurechtsverträgen als auch die Gestaltung von komplexen Dienstbarkeiten und Nachbarvereinbarungen. Selbstverständlich gehört auch die Gestaltung und Beurkundung von Grundschulden im Zusammenhang mit der Finanzierung von Immobilienkäufen hierher.

Herr Tegel ist ausgebildeter Mediator. Dadurch ist er in der Lage, auch bei streitigen Transaktionen, sei es im anwaltlichen oder im notariellen Bereich, praktikable Lösungsvorschläge zu erarbeiten, die alle Interessen der beteiligten Parteien berücksichtigen und damit die Transaktion zu einem allseits befriedigenden Abschluss führen.

Herr Tegel hat branchenspezifische Erfahrung im Bereich der Immobilienwirtschaft, v.a. bei institutionellen Anlegern, offenen und geschlossenen Immobilienfonds. Dabei liegt ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf Logistik-, Büro- und Einzelhandels-immobilien. Durch seine langjährige Tätigkeit für offene Immobilienfonds ist er ebenfalls mit den investmentrechtlichen Fragen der Immobilieninvestitionen im In- und Ausland vertraut.

  • Beratung einer Versicherungsgesellschaft bei der Veräußerung eines Landmark-Buildings in Frankfurt am Main (Share Deal, dreistelliger Millionenbetrag)
  • Beratung eines ausländischen Fonds bei der Veräußerung einer großen Logistikfläche an einen Einzelhandelskonzern zur Errichtung eines Schwerpunkt-Distributionszentrums
  • Beratung einer ausländischen Fondsgesellschaft bei der Veräußerung eines Portfolios aus diversen Logistikimmobilien in ganz Deutschland
  • Beratung einer Versicherungsgesellschaft beim Erwerb eines Büro- und Geschäftshauses; Schwerpunkt der Prüfung lag auf der Frage der möglichen Unwirksamkeit der Baugenehmigung
  • Beratung und Vertretung eines institutionellen Anlegers beim Erwerb mehrerer Gesundheitsimmobilien
  • Laufende Beratung einer in Frankfurt am Main ansässigen juristischen Person des öffentlichen Rechts (großer Immobilieneigentümer) im Zusammenhang mit allen immobilienrechtlichen Fragen (Schwerpunkt: Erbbaurechte, Mietrecht)
  • Laufende Beratung mehrerer Bestandshalter großer Immobilienportfolien in allen Fragen des Asset Managements mit einem Schwerpunkt auf dem gewerblichen Mietrecht
  • Laufende notarielle Tätigkeit in allen immobilienrechtlichen Angelegenheiten mit einem Schwerpunkt auf Immobilientransaktionen

Herr Tegel ist Rechtsanwalt und Notar und seit 2010 Partner von SCHIEDERMAIR Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB (Frankfurt am Main).

Vor seiner Tätigkeit bei SCHIEDERMAIR war Herr Tegel als Rechtsanwalt und Partner im Frankfurter Büro der Kanzlei RP Richter & Partner (2009) und der US-Kanzlei Mayer Brown (2001-2008, als Partner seit 2003) tätig. Herr Tegel ist seit 1996 in Frankfurt zugelassen. Er war von 1998 bis 2001 als Rechtsanwalt bei GAEDERTZ Rechtsanwälte tätig (2001 Zusammenschluss mit Mayer Brown), davor von 1996 bis 1997 bei Albert, Flad & Schlosshan (1998 Zusammenschluss mit GAEDERTZ Rechtsanwälte).

Vor Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit war Herr Tegel als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verfassungsrecht von Prof. Dr. Ilse Staff an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main tätig.

Herr Tegel wird seit mehr als zehn Jahren regelmäßig als “recommended lawyer” für den Bereich Immobilienrecht bei Best Lawyers gelistet.

Vom Handelsblatt wurde er 2022 in der Kategorie “Deutschlands beste Anwälte“ in dem Rechtsgebiet „Immobilienwirtschaftsrecht“ ausgezeichnet.