Immobilienwirtschaftsrecht
Kauf, Entwicklung, Bewirtschaftung und Vermietung von Immobilien: Wir beraten institutionelle und private Investoren, Projektentwickler und Unternehmen aus dem In- und Ausland bei größeren Transaktionen und im Tagesgeschäft.
Die Bedeutung von Immobilien im Wirtschaftsleben kann kaum überschätzt werden: Unternehmen betreiben ihre Geschäfte in eigenen oder angemieteten Büros, Läden, Produktionseinrichtungen, Logistikzentren und vielen, vielen verschiedenen weiteren Objekten.
Bei An- bzw. Verkäufen beginnt unsere Beratungspraxis mit der Due Diligence, führt über den Austausch mit Experten aus anderen Fachrichtungen (Technik, Umwelt, Steuern) und die Erstellung und Verhandlung des Kaufvertrages bis zur Gewährleistungsverfolgung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen.
Im privaten Baurecht begleiten wir Mandanten in allen Stadien des Vorhabens, von der Klärung der bauplanungsrechtlichen und nachbarlichen Situation über die Erlangung von Baurecht, die Verhandlung von Architekten-, Projektentwicklungs-, Projektsteuerungs- und Bauverträgen bis zur Verfolgung bzw. Abwehr von Gewährleistungsansprüchen.
Klare Mietverträge sind die Basis für einen sicheren Ertrag aus der Immobilie. Wir haben reichhaltige Erfahrungen aus der Analyse und Verhandlung einer Vielzahl von Gewerbeimmobilien in allen großen deutschen Märkten und in nahezu allen Asset Klassen (u.a. Logistikflächen, Büros, Läden, Produktionsstätten, Arztpraxen).
Bei Projektentwicklungen beherrschen wir ebenso wie bei Sale-and-Lease-Back-Transaktionen die entscheidenden Stellschrauben. Das erlaubt es uns, auf Zuruf in kurzer Zeit aus den relevanten Eckdaten belastbare Mietverträge zu entwickeln.